Liebe Patient*innen,
eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Insofern orientiere ich mich bei der Preisgestaltung für Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen an den Empfehlungen der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh), die zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und den Heilmittelverbänden ausgehandelt wurden. Die GebüTh stellt somit den gesetzlich vorgesehenen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen dar. Für meine physiotherapeutischen Leistungen kann ich demnach das 1,4 bis 2,3fache des Regelsatzes berechnen. Meine Preise liegen in der Regel unter dem 1,4fachen Satz. Seit 01.01.2024 liegt der Regelsatz für die KG-Einzelbehandlung bei 27,80 Euro.
Beihilfe - keine 100prozentige Erstattung
Die Beihilfe ist der Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfe ist also keine kostendeckende Vollversicherung. Dies bedeutet, dass Sie genau wie gesetzlich Krankenversicherte einen geringen Eigenanteil leisten müssen, es sei denn, Sie verfügen über eine entsprechende Zusatzversicherung.